Genetisch vernderte Mikroorganismen (GMMO) und genetisch vernderte Organismen (GMO), die in bereinstimmung mit der Verpackungsanweisung P904 verpackt und gekennzeichnet sind, unterliegen nicht den brigen Vorschriften dieses Codes.

Wenn GMMO oder GMO Begriffsbestimmungen fr einen giftigen oder einen ansteckungsgefhrlichen Stoff in Kapitel 2.6 erfllen und den Kriterien fr eine Aufnahme in die Klasse 6.1 oder 6.2 entsprechen, gelten die Vorschriften dieses Codes fr die Befrderung giftiger oder ansteckungsgefhrlicher Stoffe.